Gesetzlich Versicherte
Eine Abrechnung ist mit allen gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Privatversicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie- Die genauen Modalitäten hängen allerdings von Ihren Vertragsbedingungen ab. Dort kann z. B. festgelegt sein, wie viele Sitzungen Sie erstattet bekommen und ob ein Antrag gestellt werden muss oder nicht. Zur Klärung dieser Fragen schauen Sie bitte in Ihren Vertragsbedingungen nach oder informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung.
Öffentlicher Dienst – Beihilfe
Die Beihilfen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie in unserer Praxis. Dafür muss spätestens nach den ersten fünf Sitzungen (den sog. „probatorischen“ Sitzungen) ein Antrag bei der zuständigen Beihilfe gestellt werden. Die benötigten Formulare können Sie sich von Ihrer Beihilfestelle schicken lassen oder bei einigen Beihilfen auf deren Internetseiten aufrufen und ausdrucken.
Selbstzahler
Als Selbstzahler müssen Sie keine Formalitäten berücksichtigen.